Neuer Termin: 17.03.2013
BER-Eröffnung verschoben: die Rechte der Passagiere
Berlin (rf)
Viele Airlines stehen unter Druck, nachdem der Eröffnungs-Termin für
den neuen Hauptstadt-Flughafen Berlin-Brandenburg BER geplatzt ist.
Wecle rechte haben Passagiere, deren Flüge nun in Gefahr geraten sind?
Reisenews24.de und flightright.de geben Tipps.
Die
Airlines haben einen Monat vor der geplanten Inbetriebnahme des Airports
Anfang Juni bereits alle Arbeitsabläufe und Flugpläne auf den neuen
Flughafen ausgerichtet. Die Eröffnung wurde nun auf Grund von Mängeln
bei der Brandschutztechnik auf August verschoben – der genaue Termin
wird erst in der nächsten Woche bekannt gegeben. Als Reaktion darauf
wurden die Umzüge von den beiden bestehenden Flughäfen Tegel und
Schönefeld vorerst gestoppt. Für die notwendig gewordene Übergangsphase
bis zum neuen Eröffnungstermin bleiben beide Standorte weiterhin in
Betrieb. Rainer Schwarz, Flughafenchef des BER, gab an, dass die
geplanten Flüge im Sommer trotz der Turbulenzen nicht ausfallen sollen.
Derzeit
starten und landen an Berlins Flughäfen täglich über 700 Flugzeuge; im
Zuge der Neueröffnung des BER planen die meisten Fluggesellschaften, ihr
Angebot auszubauen. Germanwings und Easyjet gaben nach Bekanntwerden
der Terminverschiebung an, trotz der Verzögerung den aktuellen Flugplan
beibehalten zu wollen und wie bisher, ihre geplanten Flüge über
Schönefeld abzuwickeln. Auch Lufthansa steht zurzeit in Verhandlungen
mit dem Flughafen Tegel über zusätzliche Zeitfenster für Starts und
Landungen. Air Berlin steht laut eigenen Angaben vor einem gewaltigen
logistischen Problem, da alle Flugpläne auf die Bedingungen am BER
zugeschnitten seien. Die Fluggesellschaft will nun auf Tegel ausweichen
und die Kunden zeitnah über mögliche Änderungen informieren.
Rechtsexperte Dr. Philipp Kadelbach von flightright (www.flightright.de),
dem Verbraucherportal für Fluggastrechte, empfiehlt Reisenden eventuell
auftretende Annullierungen und Umbuchungen nicht ohne Weiteres zu
akzeptieren: „Die Fluggesellschaft ist vertraglich dazu verpflichtet,
die Beförderung sicherzustellen und Passagieren einen Ersatzflug
anzubieten. Flugreisende sollten sich an ihren jeweiligen
Vertragspartner wenden und sich informieren, wohin und auf welchen
Termin ihr Flug verlegt wird. Ansprechpartner ist entweder die
Fluggesellschaft direkt oder – bei Pauschalreisen – der
Reiseveranstalter, über den der Flug gebucht wurde.“
Die
Fluggastrechte-Verordnung 261/2004, die Reisenden bei Flugverspätung
und Annullierung eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft
zuspricht, wird in den meisten Fällen jedoch nicht greifen. „Informiert
die Fluggesellschaft den Reisenden zwei Wochen vor Abflugdatum über die
Umbuchung, hat dieser keinen Anspruch auf Schadensersatz“, sagt Dr.
Kadelbach. „Lediglich wenn der Fluggast später unterrichtet wird, stehen
ihm Leistungen wie Telefonate und die Verpflegung mit Speisen und
Getränken am Flughafen sowie eine eventuell notwendige Übernachtung zu.
Finanzielle Entschädigungen werden Reisende allerdings nicht erhalten,
da die Verzögerung der Flughafeneröffnung kein Verschulden der Airlines
ist. Die Ursachen liegen im Verantwortungsbereich des
Flughafenbetreibers und sind damit ein ‚außergewöhnlicher und für die
Fluggesellschaft unvermeidbarer Umstand’, auf den die Airlines keinen
Einfluss haben.“
Infos über Flüge erhalten Reisende unter folgenden Servicenummern:
Bei Veranstaltern natürlich über Ihr Reisebüro
Hotlines der Fluggesellschaften:
Lufthansa: 01805/805805
Air Berlin: 01805/737800
Condor: 01805/767757
Tuifly: 0900/10002000
Germanwings: 0900/1919100
Easy Jet: 01805/666 000
Air France: 01805/830830
British Airways: 01805/266522
Iberia: 01805/442900
SAS: 01805/117002
Singapore Airlines: 069/7195200
Emirates: 0699/45192000
United Airlines: 069/5007087
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