Dienstag, 21. August 2012

Reiseabbruchversicherung

Krankenhaus statt Golfplatz
   Rainer K. und seine Frau Maria freuten sich riesig auf den bevorstehenden Golftrip. Vollgepackt mit Reisegepäck machte sich das Ehepaar auf den Weg zum Check-In Schalter. Das Gepäck aufgegeben und das Ticket in der Hand - jetzt konnte der Urlaub für die beiden endlich losgehen.
  Doch weit gefehlt: Als Herr K. nach der Passkontrolle sein Handgepäck hochheben wollte, verharrte er in gebückter Position. Ein stechender Schmerz durchfuhr ihn. Sollte das jetzt das Ende des Urlaubes sein? Rainer K. war nicht mehr in der Lage, sich richtig zu bewegen, geschweige denn nach Gran Canaria zu fliegen. Seine Frau alarmierte den Flughafen-Notdienst, der als erste Diagnose Bandscheibenvorfall feststellte. Statt in das Flugzeug zu steigen, wurde er also in das städtische Krankenhaus eingeliefert. Das Ehepaar erhielt die Kosten für die nicht genutzten Reiseleistungen aus der Reiseabbruchversicherung der ERV zurückerstattet.
  Denken Sie daran:
Bis zum Reiseantritt genießt Ihr Kunde den Schutz aus der Stornokostenversicherung. Die Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung sorgt dafür, dass ihm dieser Schutz auch während der Reise erhalten bleibt.

Dienstag, 17. Juli 2012

Reiserücktrittskostenversicherung mit Rücktransport

Krankenrücktransport ist nicht gleich Krankenrücktransport

Was im Notfall entscheidend ist

Eine rein finanzielle Entschädigung ist leicht. Das können alle Versicherer. Viel wichtiger ist die aktive Hilfe im Notfall. Bei akut auf der Reise eintretenden Erkrankungen und Unfällen übernehmen wir neben den Kosten die komplette Organisation. Außer dem Anruf bei unserer erfahrenen 24-Stunden-Notrufzentrale müssen sich unsere Kunden um nichts kümmern. Alles wird kompetent und erstklassig organisiert und abgewickelt: von den Gesprächen mit den verantwortlichen Ärzten, dem Anruf bei den Lieben zu Hause bis hin zum Rücktransport in das Heimat-Krankenhaus.
 

Unterschiede beim Krankenrücktransport, die im Notfall entscheidend sind:

 
 
Medizinisch sinnvoll und vertretbar (ERV)
Medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet (andere Versicherer)
 
Der Patient wird unter der Voraussetzung, dass er transportfähig ist, nach Hause transportiert.
Der Patient wird nur dann nach Hause transportiert, wenn er vor Ort nicht adäquat behandelt werden kann, weil beispielsweise eine Operation nicht durchführbar ist.
 
 
Die Entscheidung über die Transportfähigkeit treffen die Ärzte der Notrufzentrale des Versicherers
Die Entscheidung über die Transportfähigkeit treffen die behandelnden Ärzte vor Ort.
  Mit einer Reisekrankenversicherung der ERV sind Sie im Ernstfall bei einem Krankenrücktransport optimal abgesichert.

Rücktransportrechner :
  http://www.reiseversicherung.de/de/reisetipps/gesund-auf-reisen/krankentransport.html

Montag, 16. Juli 2012

Dom.Rep.

Neue Einreisebedingungen für die Dom Rep

  Das Auswärtige Amt weist in seinem geänderten Reisehinweis für die Dominikanische Republik darauf hin, dass es unbedingt notwendig sei, eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Bisher wurde dies nur empfohlen. Auch die Ein- und Ausreisebedingungen ändern sich leicht. Für die Einreise benötigen Deutsche weiterhin kein Visum, müssen aber eine Touristenkarte für zehn US-Dollar kaufen, die 60 Tage gültig ist. Bislang hatte diese Karte eine Gültigkeit von 90 Tagen. Nun fällt ab einer Aufenthaltsdauer von 60 Tagen bei der Ausreise neben einer Flughafensteuer, die meist bereits im Ticketpreis enthalten ist, eine progressive Gebühr an. Bislang wurde diese schon ab 30 Tagen berechnet. Weiterhin weist das Amt darauf hin, dass Personen, die auf die Karibikinsel umziehen wollen, bereits bei der Vertretung der Dominikanischen Republik in ihrem Heimatland ein Dauervisum beantragen sollen. Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis im Land ist ohne ein solches Dauervisum nicht mehr möglich. Es werde seit Mitte des Jahres verstärkt kontrolliert, ob ein solches Visum vorliege.

Donnerstag, 21. Juni 2012

Gepäckschäden


 Justizministerium: ‘Das sind Ihre Rechte bei Gepäckschäden!’


Reisende sollten laut der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums aber ein paar wichtige Dinge beachten.

Luftfahrtunternehmen müssen den Schaden ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder durch Verspätung von Reisegepäck entsteht. Für aufgegebenes Reisegepäck haften die Luftfahrtunternehmen unabhängig davon, ob sie den Schaden auch verschuldet haben. Für Handgepäck haften sie nur dann, wenn dem Unternehmen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Das Luftfahrtunternehmen haftet aber nur bis zu einer Höchstgrenze von rund 1.330 Euro je Reisenden, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Werden größere Werte transportiert, kann es sich lohnen, vor Reiseantritt eine sogenannte Wertdeklaration abzugeben. Das kostet zwar einen Zuschlag, doch dann haften die Luftfahrtunternehmen grundsätzlich bis zur Höhe des angegebenen Betrages.

Im Schadensfall ist es besonders wichtig, schnell zu reagieren. Binnen sieben Tagen nach der Aufgabe des Gepäcks müssen Reisende dem Luftfahrtunternehmen Anzeige über Verlust oder Beschädigung erstatten. Trifft das Gepäck verspätet ein, verlängert sich die Frist auf einundzwanzig Tage nach Empfang des verspäteten Gepäcks. Jede Beanstandung muss schriftlich erklärt werden. Anfängliche Versäumnisse bei den Förmlichkeiten der Anzeige schließen später eine erfolgreiche Klage aus.

Bei Pauschalreisen können Kunden sich sowohl an den Reiseveranstalter als auch an das befördernde Luftfahrtunternehmen wenden. Viele Airlines und Pauschalreiseveranstalter leisten auch unbürokratische Hilfe.

Dienstag, 19. Juni 2012

Windsurfen

Die "Mutter aller Funsportarten" (Action Sport) ist nach wie vor ein beliebter Urlaubssport. Gelobt wegen der stetig guten Winde sind die Kapverden. Aber auch in Griechenland, Ägypten und die Kanaren werden Top-Reviere für Surfer geboten. Im Aufwind sind Kroatien und Italien sowie Mallorca sowieso.

Und natürlich auch auf unserer Insel USEDOM
Ob für Anfänger oder Könner. Das Surfrevier rund um die Insel Usedom bietet für Beide ideale Bedingungen. Flachwasserareale im Achterwasser sind ideal für die ersten Momente auf dem Brett. Greifswalder Bodden und Außenküste sind eine Herausforderung für Könner. Der fast immer ausreichend kräftig wehende Wind garantiert perfektes Surfvergnügen. Zahlreiche Surfschulen und Ausleihstationen sind Ihnen gerne beim Erlernen des Umgangs mit dem Brett behilflich, und natürlich können Sie hier auch die Ausrüstung ausleihen.
 




In Zinnowitz, Ueckeritz, Lütow, Trassenheide und Karlshagen und in der Yachtschule in Heringsdorf .

Freitag, 8. Juni 2012

Fussballstrand Usedom

Das Runde muss ins Eck

 ARD und das ZDF werden die Übertragung der "UEFA EURO 2012" am Strand von Heringsdorf live übertragen, von der Bühne links der Heringsdorfer Seebrücke. Das Moderatorenduo hat sich schonmal auf den Fußballsommer auf Usedom eingestimmt: Beim Pressetermin in Hamburg haben es sich die beiden im Strandkorb vor der Heringsdorfer Seebrücke bequem gemacht. Oli Kahn war, anders als Katrin Müller-Hohenstein, noch nie auf der Sonneninsel. Na dann: Der Countdown läuft.





 

Dienstag, 5. Juni 2012

Frankreich PKW

Merkblatt für Autofahrer in Frankreich

 Reisebüros können Urlauber und Geschäftsreisende, die mit dem Auto in Frankreich unterwegs sind, schnell und einfach über die neue Mitführpflicht von Alkoholtests informieren. Vom 1. Juli an muss in jedem Kraftfahrzeug ein unbenutztes und einsatzbereites Gerät zur Messung des Atemalkohols vorhanden sein. Ausgenommen sind nur Krafträder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und Autos, die mit einer elektronischen Alkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet sind. Wer bei einer Kontrolle ohne besagten Tester erwischt wird, wird von November dieses Jahres an mit elf Euro Bußgeld bestraft. Die neue Regelung gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Weitere Details dazu und allgemeine Informationen für Autofahrer in Frankreich hat das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland im Internet zusammengestellt. Dort kann auch ein Merkblatt mit den wichtigsten Fakten für Autofahrer kostenlos heruntergeladen werden.

Donnerstag, 31. Mai 2012

Lufthansa

Lufthansa ändert zum 1. Juni die Gepäckregeln


Für Tickets, die ab dem 1. Juni ausgestellt werden, gelten bei Lufthansa neue Gepäckregeln. Außer auf den Nordatlantikstrecken entfällt die bisherige Regelung für das zweite Gepäckstück in der Economy Class. Stattdessen gibt es künftig für alle Buchungsklassen für jeden zusätzlichen Koffer außerhalb der Freigepäckmenge eine einheitliche Rate. Auf Flügen innerhalb Europas und zwischen Drittländern werden 70 Euro und auf Interkontstrecken 150 Euro fällig. Die bisherige Rate für das zweite Gepäckstück lag sowohl innerhalb Europas als auch auf Interkontinentalflügen bei 50 Euro. Auf den Nordatlantikstrecken bleibt die Sonderregel für den zweiten Koffer bestehen. Bei Flügen ab Deutschland klettert die Gebühr jedoch von 50 auf 75 Euro. Das Sportgepäck ist bei Lufthansa künftig grundsätzlich in der jeweils gültigen Freigepäckmenge enthalten. Wird die Freigepäckgrenze überschritten, erhebt Lufthansa eine zweistufige Pauschale. Je nach Art der Sportausrüstung werden auf Europaverbindungen 50 beziehungsweise 100 Euro und auf Interkontstrecken 100 beziehungsweise 200 Euro fällig.
https://a248.e.akamai.net/f/248/41008/14d/ig.rsys3.net/responsysimages/lh/__RS_CP__/DE%20051_12.pdf

Mittwoch, 30. Mai 2012

Griechenland

Urlaub in Griechenland unbesorgt möglich

 Griechenland, die Schuldenkrise und die Wahl am 17. Juni – die weitere Entwicklung in dem Urlaubsland ist nur schwer abzuschätzen, es wird viel spekuliert. Eines der diskutierten Szenarien ist ein möglicher Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone. Deshalb hat TUI nun dazu geraten, zusätzliche Euro-Reserven dorthin mitzunehmen: Urlauber, die sich selbst versorgen und etwas auf eigene Faust unternehmen, sollten etwas mehr Euro-Bargeld mitnehmen, falls die Versorgung mit Drachmen noch nicht flächendeckend gesichert ist, so Markus Bruchmüller, Produktmanager Östliches Mittelmeer. Der Veranstalter unterstreicht jedoch auch, dass es noch nie so attraktiv gewesen sei wie heute, Ferien in Griechenland zu verbringen. Neben einer guten Auswahl an modernen Hotels profitierten Urlauber vom verbesserten Preis-Leistungs-Verhältnis. Und außerdem sei, so Bruchmüller, von Ressentiments gegenüber den Deutschen überhaupt nichts zu spüren. Die touristische Organisation vor Ort mit den Partnern laufe stabil wie seit jeher.

Samstag, 19. Mai 2012

USA

ESTA für Reise in die USA

Einreise USA:
Sofern Sie eine Reise in die USA gebucht haben oder während Ihrer Reise auf einem Flughafen der USA umsteigen benötigen Sie als deutscher Staatsbürger ein sogenanntes ESTA.
Der Antrag auf Registrierung und Genehmigung sollte spätestens 3 Tage vor Abflug vorgenommen werden. Ohne gültiges ESTA (oder alternativ Visum) werden Sie am Flughafen beim Check-In abgewiesen.
Das  ESTA gilt für 2 Jahre oder bis zum Ende der Gültigkeit Ihres Passes, je nachdem, was früher eintritt. Ein- und Ausreisen sind während dieser Zeit ohne eine neue Registrierung möglich, sofern die Voraussetzungen für die visafreie Einreise weiterhin vorliegen.
Das US-Heimatschutzministerium hat im September 2008 eine ESTA-Gebühr in Höhe von 14 US-Dollar beschlossen. Diese Gebühr kann derzei nur mit Kreditkarte bezahlt werden (Stand 04/2012).
Wichtig: Der ESTA-Antrag besteht aus Pflichtfeldern und freiwilligen Angaben!

Hier melden Sie sich für die Einreise USA an:
https://esta.cbp.dhs.gov

Australien

ETA für Einreise Australien

Einreise Australien:
Sofern Sie eine Reise nach Australien gebucht haben benötigen Sie als deutscher Staatsbürger ein sogenanntes ETA.
Das Visitor-ETA ist für einen kurzen Urlaub oder um Freunde und Familie zu besuchen.
Es gilt für 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum und zur mehrfachen Einreise mit einem jeweiligen Aufenthalt von bis zu 3 Kalendermonaten.
Das Visitor-ETA ist derzeit für Touristen kostenlos (Stand 08.04.2012).


Die Nutzung dieses ETA zu arbeitsbezogenen Zwecken jeglicher Art ist nicht gestattet!

Falls Sie in Australien arbeiten möchten benötigen Sie ein entsprechendes Visum.
 

Hier beantragen Sie als Tourist ein australisches Visitor-ETA:
http://www.eta.immi.gov.au

Freundschaftswerbung

AIDA Freundschaftswerbung

Unsere AIDA-Kunden erhalten für jede erfolgreiche Freundschaftswerbung 50 EUR Bordguthaben pro Kabine. Bei maximal 10 Empfehlungen können unsere AIDA-Kunden damit bis zu 500 EUR Bordguthaben für ihre eigene nächste AIDA-Reise sammeln.

Und auch unsere AIDA Neukunden werden belohnt.
Jeder, der auf Empfehlung eines AIDA-Kunden bei uns einen AIDA Urlaub bucht, erhält 50 EUR Bordguthaben pro Kabine.
Aktionszeitraum: Buchung bis 31.05.2012
 
Syax Reisebüro
Tel.: 038378-2490
E-Mail:  syaxrb@t-online.de
www: http://www.reisebuero-usedom.de

Freundschaftswerbung

 

Freundschaftswerbung - Kunde wirbt Neukunde

Kennen Sie Freunde, Kollegen oder Verwandte, die demnächst eine schöne Reise buchen möchten? 
Bitte empfehlen Sie uns weiter.                                              

Kunde wirbt Neukunde:
Wir bedanken uns für jede erfolgreiche Weiterempfehlung bei Ihnen mit einem 
Strauß Blumen
 
(bei Buchung einer Pauschalreise ab Gesamt-Buchungswert 1.050 EUR)
 
Weisen Sie auf die zahlreichen Vorteile hin, die es bei uns gibt:
  • Organisation ganz individueller Reisen - nach den Wünschen der Kunden
  • 1 Jahr kostenlose ADAC-Plus-Mitgliedschaft bei Buchung aus einem ADAC-Katalog
  • kostenlose Sitzplatzreservierung bei vielen Airlines (z.B. mit Emirates)
  • PAYBACK-Punkte
  • Möglichkeit von Optionen (= kurzzeitige Reservierung) beispielsweise
    zum Abklären des Urlaubs mit dem Arbeitgeber oder Lebensgefährten
  • individuelle Beratung bei Versicherungen oder Mietwagen
  • kostenloser Reiseführer als APP fürs iPhone oder iPad
  • außerdem:
    kennen wir viele Reiseziele persönlich und geben unsere Erfahrungen und Tipps gerne an unsere Kunden weiter - denn nicht jeder billige Deal ist unbedingt der beste Deal 

Payback

Payback-Post im Mai


Achten Sie auf Ihre Payback-Post im Mai.
Unsere Kunden werden mit Extrapunkten belohnt.


Freuen Sie sich auf Ihre Reisebuchung.

 Syax Reisebüro

meinreisespezialist
Lindenstr. 14
17419 Seebad Ahlbeck
038378-2490

Donnerstag, 10. Mai 2012

BER - Eröffnung verschoben

Neuer Termin:  17.03.2013

 
BER-Eröffnung verschoben:  die Rechte der Passagiere
Berlin (rf) Viele Airlines stehen unter Druck, nachdem der Eröffnungs-Termin für den neuen Hauptstadt-Flughafen Berlin-Brandenburg BER geplatzt ist. Wecle rechte haben Passagiere, deren Flüge nun in Gefahr geraten sind? Reisenews24.de und flightright.de geben Tipps.
Die Airlines haben einen Monat vor der geplanten Inbetriebnahme des Airports Anfang Juni bereits alle Arbeitsabläufe und Flugpläne auf den neuen Flughafen ausgerichtet. Die Eröffnung wurde nun auf Grund von Mängeln bei der Brandschutztechnik auf August verschoben – der genaue Termin wird erst in der nächsten Woche bekannt gegeben. Als Reaktion darauf wurden die Umzüge von den beiden bestehenden Flughäfen Tegel und Schönefeld vorerst gestoppt. Für die notwendig gewordene Übergangsphase bis zum neuen Eröffnungstermin bleiben beide Standorte weiterhin in Betrieb. Rainer Schwarz, Flughafenchef des BER, gab an, dass die geplanten Flüge im Sommer trotz der Turbulenzen nicht ausfallen sollen.
Derzeit starten und landen an Berlins Flughäfen täglich über 700 Flugzeuge; im Zuge der Neueröffnung des BER planen die meisten Fluggesellschaften, ihr Angebot auszubauen. Germanwings und Easyjet gaben nach Bekanntwerden der Terminverschiebung an, trotz der Verzögerung den aktuellen Flugplan beibehalten zu wollen und wie bisher, ihre geplanten Flüge über Schönefeld abzuwickeln. Auch Lufthansa steht zurzeit in Verhandlungen mit dem Flughafen Tegel über zusätzliche Zeitfenster für Starts und Landungen. Air Berlin steht laut eigenen Angaben vor einem gewaltigen logistischen Problem, da alle Flugpläne auf die Bedingungen am BER zugeschnitten seien. Die Fluggesellschaft will nun auf Tegel ausweichen und die Kunden zeitnah über mögliche Änderungen informieren.
Rechtsexperte Dr. Philipp Kadelbach von flightright (www.flightright.de), dem Verbraucherportal für Fluggastrechte, empfiehlt Reisenden eventuell auftretende Annullierungen und Umbuchungen nicht ohne Weiteres zu akzeptieren: „Die Fluggesellschaft ist vertraglich dazu verpflichtet, die Beförderung sicherzustellen und Passagieren einen Ersatzflug anzubieten. Flugreisende sollten sich an ihren jeweiligen Vertragspartner wenden und sich informieren, wohin und auf welchen Termin ihr Flug verlegt wird. Ansprechpartner ist entweder die Fluggesellschaft direkt oder – bei Pauschalreisen – der Reiseveranstalter, über den der Flug gebucht wurde.“
Die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004, die Reisenden bei Flugverspätung und Annullierung eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft zuspricht, wird in den meisten Fällen jedoch nicht greifen. „Informiert die Fluggesellschaft den Reisenden zwei Wochen vor Abflugdatum über die Umbuchung, hat dieser keinen Anspruch auf Schadensersatz“, sagt Dr. Kadelbach. „Lediglich wenn der Fluggast später unterrichtet wird, stehen ihm Leistungen wie Telefonate und die Verpflegung mit Speisen und Getränken am Flughafen sowie eine eventuell notwendige Übernachtung zu. Finanzielle Entschädigungen werden Reisende allerdings nicht erhalten, da die Verzögerung der Flughafeneröffnung kein Verschulden der Airlines ist. Die Ursachen liegen im Verantwortungsbereich des Flughafenbetreibers und sind damit ein ‚außergewöhnlicher und für die Fluggesellschaft unvermeidbarer Umstand’, auf den die Airlines keinen Einfluss haben.“


Infos über Flüge erhalten Reisende unter folgenden Servicenummern:
Bei Veranstaltern natürlich über Ihr Reisebüro

Hotlines der Fluggesellschaften:
Lufthansa: 01805/805805
Air Berlin: 01805/737800
Condor: 01805/767757
Tuifly: 0900/10002000
Germanwings: 0900/1919100
Easy Jet: 01805/666 000
Air France: 01805/830830
British Airways: 01805/266522
Iberia: 01805/442900
SAS: 01805/117002
Singapore Airlines: 069/7195200
Emirates: 0699/45192000
United Airlines: 069/5007087