Merkblatt für Autofahrer in
Frankreich
Reisebüros können Urlauber und
Geschäftsreisende, die mit dem Auto in Frankreich unterwegs sind, schnell und
einfach über die neue Mitführpflicht von Alkoholtests informieren. Vom 1. Juli
an muss in jedem Kraftfahrzeug ein unbenutztes und einsatzbereites Gerät zur
Messung des Atemalkohols vorhanden sein. Ausgenommen sind nur Krafträder bis 50
Kubikzentimeter Hubraum und Autos, die mit einer elektronischen
Alkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet sind. Wer bei einer Kontrolle ohne besagten
Tester erwischt wird, wird von November dieses Jahres an mit elf Euro Bußgeld
bestraft. Die neue Regelung gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Weitere
Details dazu und allgemeine Informationen für Autofahrer in Frankreich hat das
Europäische Verbraucherzentrum Deutschland im Internet zusammengestellt. Dort
kann auch ein Merkblatt mit den wichtigsten Fakten für Autofahrer kostenlos
heruntergeladen werden.
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