Dienstag, 5. Juni 2012

Frankreich PKW

Merkblatt für Autofahrer in Frankreich

 Reisebüros können Urlauber und Geschäftsreisende, die mit dem Auto in Frankreich unterwegs sind, schnell und einfach über die neue Mitführpflicht von Alkoholtests informieren. Vom 1. Juli an muss in jedem Kraftfahrzeug ein unbenutztes und einsatzbereites Gerät zur Messung des Atemalkohols vorhanden sein. Ausgenommen sind nur Krafträder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und Autos, die mit einer elektronischen Alkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet sind. Wer bei einer Kontrolle ohne besagten Tester erwischt wird, wird von November dieses Jahres an mit elf Euro Bußgeld bestraft. Die neue Regelung gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Weitere Details dazu und allgemeine Informationen für Autofahrer in Frankreich hat das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland im Internet zusammengestellt. Dort kann auch ein Merkblatt mit den wichtigsten Fakten für Autofahrer kostenlos heruntergeladen werden.

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