Dienstag, 21. August 2012

Reiseabbruchversicherung

Krankenhaus statt Golfplatz
   Rainer K. und seine Frau Maria freuten sich riesig auf den bevorstehenden Golftrip. Vollgepackt mit Reisegepäck machte sich das Ehepaar auf den Weg zum Check-In Schalter. Das Gepäck aufgegeben und das Ticket in der Hand - jetzt konnte der Urlaub für die beiden endlich losgehen.
  Doch weit gefehlt: Als Herr K. nach der Passkontrolle sein Handgepäck hochheben wollte, verharrte er in gebückter Position. Ein stechender Schmerz durchfuhr ihn. Sollte das jetzt das Ende des Urlaubes sein? Rainer K. war nicht mehr in der Lage, sich richtig zu bewegen, geschweige denn nach Gran Canaria zu fliegen. Seine Frau alarmierte den Flughafen-Notdienst, der als erste Diagnose Bandscheibenvorfall feststellte. Statt in das Flugzeug zu steigen, wurde er also in das städtische Krankenhaus eingeliefert. Das Ehepaar erhielt die Kosten für die nicht genutzten Reiseleistungen aus der Reiseabbruchversicherung der ERV zurückerstattet.
  Denken Sie daran:
Bis zum Reiseantritt genießt Ihr Kunde den Schutz aus der Stornokostenversicherung. Die Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung sorgt dafür, dass ihm dieser Schutz auch während der Reise erhalten bleibt.

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