Krankenhaus statt Golfplatz
Rainer K. und seine Frau Maria freuten sich riesig auf den bevorstehenden Golftrip. Vollgepackt
mit Reisegepäck machte sich das Ehepaar auf den Weg zum Check-In Schalter. Das Gepäck aufgegeben
und das Ticket in der Hand - jetzt konnte der Urlaub für die beiden endlich losgehen.
Doch weit gefehlt: Als Herr K. nach der Passkontrolle sein Handgepäck hochheben wollte,
verharrte er in gebückter Position. Ein stechender Schmerz durchfuhr ihn. Sollte das jetzt das Ende
des Urlaubes sein? Rainer K. war nicht mehr in der Lage, sich richtig zu bewegen, geschweige denn
nach Gran Canaria zu fliegen. Seine Frau alarmierte den Flughafen-Notdienst, der als erste Diagnose
Bandscheibenvorfall feststellte. Statt in das Flugzeug zu steigen, wurde er also in das städtische
Krankenhaus eingeliefert. Das Ehepaar erhielt die Kosten für die nicht genutzten Reiseleistungen
aus der
Reiseabbruchversicherung der ERV zurückerstattet.
Denken Sie daran:
Bis zum Reiseantritt genießt Ihr Kunde den Schutz aus der
Stornokostenversicherung. Die Reiserücktrittsversicherung
inkl. Reiseabbruchversicherung sorgt dafür, dass ihm dieser Schutz auch während der Reise erhalten
bleibt.
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