Freitag, 11. Januar 2013

Kein gesetzlicher Krankenschutz mehr im Ausland

Stichtag 31.12.2012

Gesetzliche Kassen dürfen keine kostenlose private Auslandskranken-Versicherung für weltweite Reisen anbieten

ERV empfiehlt: 
  Das neue Jahr bringt eine wichtige Änderung für Reisebüro-Kunden mit sich: Urlauber, die in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sollten bis 31. Dezember 2012 ihren Auslandsreisekrankenschutz überprüfen. Laut Angaben des Bundesversicherungsamtes dürfen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten ab diesem Datum keine kostenlose private Reisekranken-Versicherung mit weltweiter Gültigkeit mehr anbieten. Die gesetzlichen Kassen müssen bestehende Kooperationen mit privaten Versicherungsunternehmen bis zum 31. Dezember 2012 beenden. Um auch nach dem Stichtag auf Reisen vor hohen Kosten bei medizinischen Behandlungen geschützt zu sein und im Notfall in die Heimat zurücktransportiert zu werden, empfiehlt die ERV, der Reiseversicherer der ERGO, den Abschluss einer privaten Reisekranken-Versicherung.
  Reisebüro-Mitarbeiter sollten ihre Kunden auf die Änderung hinweisen und ihnen den Reiseschutz aktiv anbieten, damit Kunden im Ernstfall umfassend abgesichert sind. Expedienten kommen damit ihrer Beratungspflicht nach und profitieren zusätzlich von Provisionen für den Verkauf des Reiseschutzes. Hans Stadler, Bereichsleiter Vertrieb Touristik ERV erklärt: „Die neue Regelung stärkt die Bedeutung der Reiseversicherung zusätzlich und belegt, dass der Reiseschutz ein unverzichtbarer Teil einer sorgfältigen Urlaubsvorbereitung ist.“
 

Leistungen der gesetzlichen Kassen

Bei Reisen innerhalb der Länder oder in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, sind Urlauber zwar weiterhin über die Europäische Krankenversicherungskarte abgesichert. Diese erstattet die Kosten für medizinische Behandlungen allerdings nur bis zur Höhe des deutschen Satzes. Die Reisekranken-Versicherung der ERV übernimmt hingegen die mögliche Differenz bei höheren Sätzen. Bei Reisen außerhalb Europas müssen gesetzlich Versicherte die Kosten für Behandlungen stets selbst bezahlen, wenn sie keine Reisekranken-Versicherung abgeschlossen haben.
  Auch die Organisation und Kosten eines medizinisch sinnvollen Krankenrücktransports übernehmen die gesetzlichen Kassen grundsätzlich nicht. Kunden der ERV sind aber auf der sicheren Seite: Der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport ist fester Bestandteil der Reisekranken-Versicherung. Ein weiterer Pluspunkt: Die Notrufzentrale der ERV steht Reisenden jeden Tag 24 Stunden im Ernstfall mit Rat und Tat zur Seite. Die erfahrenen Mitarbeiter organisieren den medizinischen Rücktransport, wissen, wo der nächste deutsch- oder englischsprachige Arzt am Urlaubsort zu finden ist oder stellen eine Kostenübernahmegarantie aus, wenn der Versicherte in einem Krankenhaus behandelt werden muss.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen