Problemen vorbeugen bei : Anschlußflug verpasst
Wichtig
ist, sich die Verspätung bescheinigen zu lassen. Einige
Fluggesellschaften stellen eine solche Bescheinigung automatisch aus.
Doch auch ohne Bescheinigung können mögliche spätere Ansprüche
angemeldet werden, da Verspätungen noch monatelang im Computersystem der
Airline nachweisbar sind.
Problemen beim Umsteigen
vorbeugen kann man im Prinzip schon bei der Buchung. Grundsätzlich ist
es ratsam, den kompletten Flug bei einer Gesellschaft oder zumindest
einem Airline-Verbund zu buchen. Ist der erste Flieger verspätet,
schaut dann die Fluggesellschaft, ob der Anschlussflieger noch ein paar
Minuten länger warten kann oder ob die Passagiere auf spätere Flüge
umgebucht werden, erklärt Lufthansa-Sprecher Jan Bärwalde. Doch auch die
Passagiere haben eine Verantwortung. „Sie dürfen beim Umsteigen
natürlich nicht trödeln und noch einen Abstecher in den Duty-Free-Shop
machen, wenn die Zeit knapp ist“, sagt Bärwalde.
Auch
die Umsteigezeit sollte man großzügig einplanen. Die Umsteigezeit
variiert nämlich von Flughafen zu Flughafen – je nach Größe des Airports
und Logistik vor Ort. Da können Wege zum neuen Gate und Laufrouten
für nationale oder internationale Flugziele manchmal ganz schön lang
werden. In Frankfurt am Main rechnen die Airlines mit 45 Minuten, in
Düsseldorf nur mit 30. Doch dabei handelt es sich um Mindestwerte.
Lufthansa-Experte Bärwalde: „Wer mehr Zeit hat, sollte ruhig etwas mehr
Luft beim Umsteigen einplanen.“ (mit dpa)
W er sich um Passagiere kümmert, die am Flughafen stranden, wenn der Anschlussflug weg ist, das kommt ganz auf die Buchung an. Haben Passagiere alle Teilstrecken bei einer Fluggesellschaft gebucht, ist die Sache klar: „Die Airline muss die Passagiere mit Essen und Getränken versorgen“, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Außerdem muss sie für eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung sorgen. Doch Vorsicht: Haben Fluggäste die beiden Teilstrecken separat bei verschiedenen Airlines gebucht und die erste ist verspätet, haben sie Pech, wenn sie ihren Anschluss verpassen. Weder die erste noch die zweite Airline muss sie dann auf ihrer Zwischenstation betreuen. Je nach Buchungsklasse verfällt das Ticket für den Anschlussflug sogar meist.
W er sich um Passagiere kümmert, die am Flughafen stranden, wenn der Anschlussflug weg ist, das kommt ganz auf die Buchung an. Haben Passagiere alle Teilstrecken bei einer Fluggesellschaft gebucht, ist die Sache klar: „Die Airline muss die Passagiere mit Essen und Getränken versorgen“, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Außerdem muss sie für eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung sorgen. Doch Vorsicht: Haben Fluggäste die beiden Teilstrecken separat bei verschiedenen Airlines gebucht und die erste ist verspätet, haben sie Pech, wenn sie ihren Anschluss verpassen. Weder die erste noch die zweite Airline muss sie dann auf ihrer Zwischenstation betreuen. Je nach Buchungsklasse verfällt das Ticket für den Anschlussflug sogar meist.
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